Ihr Weg zur Rechtssicherheit


Die gesetzlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes können den Unternehmer vor große Herausforderungen stellen. Gesetze, Verordnungen oder DGUV-Vorschriften müssen umgesetzt werden. Aber welche treffen auf Ihr Unternehmen zu? Als ausgebildeter Sicherheitsingenieur helfe ich Ihnen nicht nur diese Frage zu beantworten sondern erarbeite mit Ihnen gemeinsam Lösungsansätze zur praktischen Umsetzung.

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz § 6 und DGUV-Vorschrift 2 stehe ich Ihnen beratend und unterstützend zur Seite:
  • Prüfung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
  • Aufbau und Weiterentwicklung eines Arbeitsschutzmanagement-systems,
  • Arbeitsplatzanalysen u. Betriebsbegehungen vor Ort,
  • Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen und Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten uvm.
Als Fachkraft für Maschinensicherheit helfe ich Ihnen technische Maßnahmen z. B. praxis- und normgerechte Schutzeinrichtungen für Ihre Anlagen und Maschinen zu realisieren, welche einen sicheren Umgang ermöglichen.

Gern vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Beratungs-gespräch in Ihrem Hause.